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Wie ist man im Ausland versichert?Ich nehme meine glücklich überstandene Höhenkrankheit am Cho Oyu (Mai 1999) zum Anlaß, ein wenig über die Versicherungsdeckung für solche Ereignisse zu philosophieren.Alle Informationen auf dieser Seite sind unverbindlich. Für verbindliche Auskünfte fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenversicherung nach. Ich bemühe mich, diese Seite in Zukunft ein wenig zu aktualisieren, so dass man hier auch vielleicht ein paar Links zum Thema finden wird.
Zwei Beispiele aus eigener ErfahrungIch gebe im Folgenden meine zwei Gelegenheiten an, bei denen ich über meine AKV recht froh war. Sie sind natürlich nicht zur Nachahmung empfohlen. Ich hoffe auch, dass mich der ADAC nicht rauswirft, wenn er das liest.Spaltensturz auf dem Riedgletscher (1994)Im Mai 1994 bin ich auf dem Riedgletscher (Grächen VS) im matschigen Schnee 8 m tief in eine Spalte gefallen und kam ohne weiteres nicht hinaus, weil sie recht eng und überhängend war. Da es schon Abend war, beschlossen wir statt zeitaufwendigen Selbstrettungsversuchen lieber schnell vor Einbruch der Dunkelheit den Hubschrauber anzufordern. Da die Hütte nur ca. 30 Minuten entfernt lag, konnte Claudia das gut bewerkstelligen. Ich wurde mit der Seilwinde herausgeholt und direkt zum Spital Visp geflogen. Nach kurzer Untersuchung und Beobachtung konnte ich das Spital wieder verlassen. Ein paar Wochen darauf erhielt ich eine Rechnung der Air Zermatt über etwa 4000 SFr (die Heli-Minute kostet SFr 69). Man stelle sich vor, welcher Betrag da zusammenkäme, wenn auch zusätzlich noch hätte gesucht werden müssen.Ich habe diesen Betrag der erstbesten Versicherung eingereicht, die mir eingefallen ist. Das war in diesem Fall die ADAC-AKV; da es sich um den Transport vom Unfallort zum Krankenhaus handelte, hat sie mir das Geld umgehend zurückerstattet. Höhenhirnödem am Cho Oyu (1999)Am Cho Oyu bekam ich am Gipfeltag oder in der Nacht darauf ein Höhenhirnödem. Durch die Hilfe der Kameraden konnte ich das Basislager erreichen. Dort wurde ich von einem österreichischen Notfallsanitäter und einer chilenischen Tierärztin gut versorgt. Die einzigen potentiell abrechenbaren Kosten, die dabei anfielen, waren fünf Flaschen Sauerstoff mit einem Gesamtpreis um 2100 DM. Die restliche Versorgung fand in Deutschland statt und war daher kein Problem.Ich versuchte nun, diese 2100 DM von irgendeiner Versicherung erstattet zu bekommen, und ging in folgender Reihenfolge vor: 1) Techniker Krankenkasse Die TK informierte mich (wie aus den Ausführungen weiter oben auf dieser Seite schon zu erwarten war), dass ihr Aufgabengebiet das Ausland nicht abdecke. Das war zwar zu erwarten, aber es ärgert mich schon ein bisschen, dass ich diese Institution Jahr für Jahr mit gegen 12000 DM unterstütze. 2) Union Krankenversicherung Hier habe ich schon seit langem eine weltweite AKV für 16 DM pro Jahr. Gemäß Definition der UKV ist Sauerstoff aber weder eine medizinische Leistung, noch eine erstattungsfähige Arznei. Daher wird mein Erstattungsantrag abgelehnt. (Brief siehe hier) 3) Auslandskrankenversicherung des ADAC Mein dritter Versuch, die 30 DM AKV des ADAC. Ich habe noch ein Formular zum Fall auszufüllen, und ein paar Wochen später sehe ich den Betrag auf meinem Girokonto. Mein FazitMein persönliches Fazit aus diesen beiden Fällen ist, dass ich die ADAC-Auslandskrankenversicherung wärmstens empfehlen kann. Um die beiden oben genannten Fälle wieder aufzuwiegen, müsste ich freilich 203 Jahre lang Beiträge zahlen - aber das ist ja das Prinzip einer Solidargemeinschaft, dass viele einzahlen und die wenigen Unglücklichen daraus abgepuffert werden. Ich hoffe natürlich, dass ich keine weiteren Schadensfälle verursachen werde und durch meine weiteren Beitragszahlungen dazu beitragen kann, dass Unglücksfälle wie meine - oder auch ganz andere - im Sinne der Verunfallten abgewickelt werden können.
©Hartmut Bielefeldt 1999. Informationen ohne Gewähr. Letzte Aktualisierung am 08. Dezember 1999 durch Hartmut Bielefeldt. |